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Förderung für Klimaanlagen

30 % sicher, bis zu 80 % möglich.

Wir erklären genau, wie die Förderung für Klimaanlagen mit Heizfunktion funktioniert, wer sie bekommt, und was Sie tun können, wenn sie bei Ihnen nicht greift.

So setzt sich die Förderung zusammen

Vier Bausteine, die sich addieren

Gefördert werden Klimaanlagen, die auch heizen (Luft-Luft-Wärmepumpen) und mindestens 65 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes decken. Reine Kühlgeräte sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung läuft über das KfW-Programm 458 (Stand: Reform vom 21.07.2026) und setzt sich aus bis zu drei Bausteinen zusammen:

30 %
Grundförderungimmer garantiert

Erhalten Sie fix, sobald Ihre Anlage die Kriterien erfüllt, unabhängig von Einkommen oder Alter der bisherigen Heizung.

+ 16 %
Klimageschwindigkeits-Bonus

Wenn eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Etagenheizung ersetzt wird (unabhängig vom Alter), oder eine Gas-/Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.

+ 10 bis 40 %
Einkommens-Bonus

Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit Kind unter 18: Einkommensgrenze +10.000 €.

Gedeckelt bei 80 % für Haushalte mit einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 €, sonst bei 70 %. Gefördert werden die ersten rund 30.000 € Investitionskosten. Der frühere Effizienzbonus ist seit der Reform vom 21.07.2026 entfallen.

Voraussetzungen

Was genau bedeutet „65 % Heizleistung“?

Falls keine Förderung greift

20 % steuerlich absetzen, statt Förderung

Passt Ihre Anlage nicht in die KfW-Förderung, zum Beispiel weil sie überwiegend kühlt, gibt es eine zweite Möglichkeit: die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG.

Damit setzen Sie 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld ab, bis zu 40.000 € Abzug pro Objekt. Voraussetzung: Sie nutzen das Gebäude selbst zu Wohnzwecken und es ist älter als 10 Jahre. Eine Kombination mit der KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich, entweder das eine oder das andere.

Verteilt über 3 Jahre
Jahr 17 %
Jahr 27 %
Jahr 36 %
= 20 % gesamt
Kein Aufwand für Sie

Wir rechnen es durch, Sie unterschreiben nur

Ob Förderung oder steuerlicher Abzug, welche Variante für Sie sich lohnt, hängt von Gebäude, Einkommen und Anlage ab. Genau das nehmen wir Ihnen ab.

Beratungsgespräch mit Unterlagen
01

Wir prüfen

Kostenlos und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Förderung oder Steuerabzug für Sie infrage kommt.

02

Wir rechnen durch

Sie bekommen ein klares Angebot inklusive der zu erwartenden Fördersumme, keine bösen Überraschungen.

03

Wir stellen den Antrag

Wir kümmern uns um die komplette Antragstellung bei der KfW, bevor überhaupt etwas gekauft wird.

04

Sie lehnen sich zurück

Sobald die Förderzusage steht, koordinieren wir den Einbau mit geprüften Partnern.